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Vorsorge - auch für das Grabmal


Die Instandhaltung und Pflege des Grabmals übernimmt die Genossenschaft der Bildhauer- und Steinmetzbetriebe zu einem einmaligen Festpreis für die gesamte Laufzeit des Grabrechts und sie bietet im einzelnen folgende Leistungen an:

  • Regelmäßige Reinigung und Pflege des Grabmals, der Einfassung sowie gegebenfalls der Grababdeckung
  • Instandhaltung und Erneuerung der Grabinschriften
  • Überwachung der Grabmalstandsicherheit und Übernahme der Haftung
  • Reparaturen jeglicher Art an Grabanlagen
  • Erledigung aller Arbeiten im Rahmen einer Zweitbestattung
  • Verkauf von Grabanlagen im Rahmen der Vorsorge und kostenfreie Lagerung bis zum gewünschten Aufstelltermin
  • Arbeiten nach Vereinbarung

Der Abschluß eines solchen Vorsorgevertrages ist zu empfehlen, wenn die Pflege des Grabes aus dem Nachlaß sichergestellt werden soll oder die Hinterbliebenen sich aus irgendwelchen Gründen nicht selbst der Überwachung und Pflege des Grabes annehmen können.

Die zuverlässige und fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen gewährleistet Ihnen:

  • ZEDENA Zentralgenossenschaft der Deutschen Naturwerksteinwirtschaft e.G.
  • Bildhauer- und Steinmetzinnung Wiesbaden - Rheingau - Taunus
 
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