| Der Abschluß eines solchen Vorsorgevertrages ist zu empfehlen,
wenn die Pflege des Grabes aus dem Nachlaß sichergestellt werden soll
oder die Hinterbliebenen sich aus irgendwelchen Gründen nicht selbst der
Überwachung und Pflege des Grabes annehmen können.
Die zuverlässige und fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen
gewährleistet Ihnen:
- ZEDENA Zentralgenossenschaft der Deutschen Naturwerksteinwirtschaft e.G.
- Bildhauer- und Steinmetzinnung Wiesbaden - Rheingau - Taunus
|